Aktuelle Ereignisse

FAQ zum Corona-Virus

Stand 19.03.2022

 

Bitte beachten: Die folgende Übersicht wurde mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, es kann jedoch kein Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden!

 

 

Sind touristische Übernachtungen erlaubt?

Ja, touristische Übernachtungen sind aktuell erlaubt. Bei Anreise muss kein G-Nachweis vorgelegt werden.

 

Wie lang gilt die aktuelle Verordung?

Die aktuelle Verordnung tritt voraussichtlich am 02.04.2022 außer Kraft.

Änderungen in einer neuen Verordnung werde ich zeitnah hier umsetzen.

 

Welche Nachweise müssen für 2G+ erbracht werden?

Im Regelfall muss hier ein 2G- sowie ein Testnachweis vorgelegt werden (siehe dazu die entsprechenden Fragen).

Folgende Ausnahmen werden ebenfalls als 2G+ anerkannt:

  • vollständige Impfung + Auffrischung (sog. Booster-Impfung)
  • 2 Impfdosen und Genesung (Reihenfolge egal)
  • 2. Impfung liegt 14 bis 90 Tage zurück
  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Personen, für die keine Impfempfehlung besteht (Nachweis erforderlich). Diese müssen aber einen Test vorweisen.

 

Welche Nachweise müssen für 2G erbracht werden?

Es muss entweder ein vollständiger Impfschutz oder Genesung nachgewiesen werden.

Vollständiger Impfschutz besteht ab 14 Tagen nach der zweiten Impfdosis. Eine überstandene Erkrankung und eine einfache Impfdosis zählen ebenfalls als vollständiger Impfschutz.

Man gilt zwischen dem 28. und dem 90. Tag nach einem positiven PCR-Test als genesen.

 

Falls man das 16. Lebensjahr noch nicht beendet hat, oder aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der STIKO hat (Nachweis erforderlich), kann stattdessen auch ein negativer Test vorgelegt werden.

 

Was gilt im Falle einer Testpflicht?

Im Regelfall sind (Schnell-)Testzertifikate von anerkannten Teststellen vorzulegen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurück liegen. Dies entfällt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Weiterhin müssen Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Tests in der Schule machen, kein Testergebnis vorlegen.

 

 

Ist es möglich, dass touristische Übernachtungen wieder verboten werden?

In der aktuellen Verordnung sind keine Schließungen (z.B. nach Inzidenz oder Krankenhausbelegung) vorgesehen.

 

Hat der Skihang geöffnet?

Die Skisaison ist beendet.

 

Haben Gaststätten geöffnet?

Gaststätten dürfen zeitlich unbeschränkt öffnen. Es gilt 3G. Die genaue Umsetzung hängt von den Gaststätten ab.

 

Haben die Badegärten geöffnet?

Ja, die Badegärten dürfen das Bad und Saunen öffnen. Es muss ein 3G Nachweis vorgelegt werden. Weitere Infos finden sie hier.

 

Gibt es Teststellen in der Nähe?

Die nächste Teststelle befindet sich im Hotel am Bühl (neben den Badegärten, knapp 2 km von uns entfernt). Eine Terminbuchung wird empfohlen und ist hier möglich.

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